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G20-Gipfel in Hamburg: Drohnenflüge in weitem Radius verboten

Archivmeldung vom 04.04.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.04.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kreuzknoten als Logo des G20-Gipfeltreffens in Hamburg 2017
Kreuzknoten als Logo des G20-Gipfeltreffens in Hamburg 2017

Foto: Der Barbar
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Während des G20-Gipfels in Hamburg am 7. und 8. Juli wird das Bundesverkehrsministerium in Abstimmung mit der Deutschen Flugsicherung (DFS) rund um den Veranstaltungsort ein weiträumiges Flugbeschränkungsgebiet einrichten. Alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Flugsystemen sind dann untersagt, berichtet die "Heilbronner Stimme".

Eine DFS-Sprecherin erklärte der Zeitung, dass nur die regulären Flugverbindungen zu und vom Flughafen Hamburg, Flüge der Polizei, Rettungskräfte und anderer Einsatzkräfte von dem Verbot ausgenommen sind. Der Hamburger Airport rechnet nach Informationen der Zeitung damit, dass die Flugbeschränkungszone während des G20-Gipfels einen Radius von 55,5 Kilometern rund um die Binnenalster haben wird. Ein Flugbeschränkungsgebiet galt auch schon während des Treffens der OSZE-Staaten am 8. und 9. Dezember in Hamburg.

Flugbeschränkungsgebiete dienen zur Vorbeugung und zur Gefahrenabwehr. Es gibt dauerhaft gesperrte Gebiete beispielsweise über Atomkraftwerken oder auch dem Regierungsviertel Berlin und solche mit zeitlicher Beschränkung. Erst in der Nacht zu Montag war es in Hamburg zu einem Zwischenfall gekommen. Eine illegal gestartete Flugdrohne war auf den Hamburger Fernsehturm gestürzt. Der Pilot hatte bei einer Höhe von rund 120 Metern den Funkkontakt zu der Drohne verloren, woraufhin diese auf die erste Plattform des Turmes fiel.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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