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Rechtssicherheit bei der Immobilienkreditvergabe schaffen

Archivmeldung vom 09.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Bankenwirtschaft und die Verbraucherzentrale Bundesverband zu einem "Runden Tisch" eingeladen, um die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie aufgetretenen Probleme bei der Immobilienkreditvergabe zu besprechen. Bislang hat es aber noch keine Ergebnisse gegeben. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann:

"Wir fordern den Bundesjustizminister auf, die rechtlichen Unsicherheiten sowohl für die Banken als auch für die Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer rasch zu beseitigen, damit künftig wieder alle Altersgruppen die Möglichkeit der Eigenheimfinanzierung erhalten.

Vor dem Hintergrund der spanischen Immobilienkrise, wo viele Verbraucherinnern und Verbraucher mit der Rückzahlung ihrer Immobilienkredite überfordert waren, können wir nachvollziehen, dass die Europäische Kommission die Kreditvergabe in Europa verantwortlicher ausgestalten wollte. Die aktuelle Praxis zeigt aber, dass einige Banken nach der Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie mehreren Altersgruppen die Finanzierung des Eigenheims verwehren. Davon betroffen sind vor allem junge Familien die Eigentum erwerben wollen und Senioren, die ihre Immobilie altersgerecht sanieren möchten.

Dies ist weder im Gesetz angelegt, noch ist dies beabsichtigt. Es scheint aber eine Verunsicherung bei den Banken bei der Anwendung des Gesetzes vorzuliegen. Wichtig ist daher, dass schnell Klarheit geschaffen wird."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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