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SPD-Europapolitiker Schäfer begrüßt Karlsruher Entscheidung zu Kompetenzen des EuGH

Archivmeldung vom 26.08.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.08.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Axel Schäfer / Bild: axelschaefermdb.de
Axel Schäfer / Bild: axelschaefermdb.de

Der europapolitische Sprecher des SPD-Fraktion im Bundestag, Axel Schäfer, hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, wonach das sogenannte Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. "Der Beschluss trägt zum Rechtsfrieden bei", sagte Schäfer dem Berliner "Tagesspiegel" (Freitagsausgabe).

In der öffentlichen Diskussion gehe oft unter, dass zwischen dem Karlsruher Gericht und europäischen Instanzen wie dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und dem Straßburger Menschenrechtsgerichtshof in der Praxis ein "kooperatives Verhältnis" herrsche. Der SPD-Politiker lobte, dass das Mangold-Urteil des EuGH von 2005 zu "einer Reihe von fortschrittlichen Urteilen" des Luxemburger Gerichts gehöre, die sich gegen die Diskriminierung benachteiligter Bevölkerungsgruppen richteten. Aus dem Luxemburger Urteil geht hervor, dass das Verbot der Altersdiskriminierung als "allgemeiner Grundsatz" des europäischen Gemeinschaftsrechts anzusehen sei.

Quelle: Der Tagesspiegel

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