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Wirtschaftsministerium will Prämie für Plug-in-Hybride streichen

Archivmeldung vom 13.04.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Papier, Vertragsbuch, Wut & Egal (Symbolbild)
Papier, Vertragsbuch, Wut & Egal (Symbolbild)

Bild: pixelio.de, S. Hofschläger

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz plant, die staatlichen Kaufprämien für sogenannte Plug-in-Hybride schneller zu beenden als im Koalitionsvertrag eigentlich vorgesehen. Die Zuschüsse für Fahrzeuge mit einer Kombination aus Elektro- und Verbrennungsmotor sollen bereits am 31.12.2022 enden.

Das geht aus einem Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Kellner (Grüne) hervor, über das die FAZ berichtet. "Eine Förderung von Plug-in-Hybridfahrzeugen in Abhängigkeit von der elektrischen Fahrleistung hätte zu unverhältnismäßig hohem Aufwand geführt und wurde deshalb verworfen", heißt es darin.

Im Koalitionsvertrag war noch vorgesehen, die Förderung von 2023 an von der elektrischen Mindestreichweite abhängig zu machen. Der Entwurf für eine Reform der Umweltbonus-Richtlinie sieht darüber hinaus vor, dass für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge der Bundeszuschuss schrittweise sinken soll. Für 2023 sind noch 4.000 Euro vorgesehen, für 2024 und 2025 dann nur noch 3.000 Euro. Zudem soll ein "Förderdeckel" bei einem Gesamtfahrzeugpreis von 65.000 Euro eingezogen werden, "um bei begrenzten Fördermitteln und steigenden Antragszahlen weiterhin eine soziale Ausgewogenheit zu gewährleisten", wie es in dem Schreiben heißt. Die Mindesthaltedauer soll von 6 auf 12 Monate steigen.

Die Vorschläge aus dem Ministerium von Robert Habeck (Grüne) sind noch nicht innerhalb der Koalition abgestimmt. Mit einem weiteren Gesetz solle das Sondervermögen tatsächlich geschaffen werden. "Aus dem Sondervermögen werden Ausgaben für komplexe überjährige Maßnahmen zur Ausstattung der Streitkräfte geleistet", zitiert die FAZ aus dem Entwurf des Finanzministeriums. Weiter heiße es: "Das Sondervermögen ist nicht rechtsfähig. Es kann unter seinem Namen im Rechtsverkehr handeln, klagen und verklagt werden." Das Bundesfinanzministerium soll das Sondervermögen verwalten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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