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Grundsteuer-Streit: Günther lehnt Öffnungsklauseln ab

Archivmeldung vom 05.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Daniel Günther (2017)
Daniel Günther (2017)

Bild: Staatskanzlei Schleswig-Holstein, Presse- und Informationsstelle der Landesregierung - CC-BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=61277771

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) geht in dem Streit um die Grundsteuerreform auf Distanz zur eigenen Bundestagsfraktion sowie zur CSU aus Bayern, die eine Öffnungsklausel für Bundesländer gefordert hatten. "Ein buntes Durcheinander unterschiedlicher Grundsteuer-Modelle wird zu maximaler Bürokratie führen", sagte Günther den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland".

Außerdem hätten Unternehmen mit mehreren Niederlassungen in Deutschland "keinerlei Verständnis, wenn sie in den Ländern unterschiedlich besteuert würden", so Schleswig-Holsteins Ministerpräsident weiter. Daher müssten nun auf Basis des von allen Ländern getragen Lösungsansatzes weiter verhandelt werden. "Ziel der längst überfälligen Grundsteuerreform muss eine bundesweit einheitliche Regelung sein", forderte Günther.

Die bayerische Landesregierung hatte zuletzt gefordert, den Bundesländern über Öffnungsklauseln eigene Regelungen für die Erhebung der Steuer zu ermöglichen. Die baden-württembergische CDU sowie die Unionsfraktion im Bundestag hatten sich der Forderung angeschlossen. Nach den bisherigen Verabredungen zwischen Bund und Ländern sollte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) einen Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer noch vor der Osterpause ins Kabinett einbringen. Die Grundsteuer ist mit Einnahmen von 14 Milliarden Euro im Jahr eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequ ellen. Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung bis Ende 2019 verlangt. Nach den bisher diskutierten Eckpunkten für eine Reform sollen vor allem das Alter des Gebäudes, der regionale Bodenrichtwert - also der Wert der Fläche - und durchschnittliche Nettokaltmieten für die Bemessung der Grundsteuer herangezogen werden. Die meisten der 16 Bundesländer wollen diesen Weg mitgehen. Bayern dagegen setzt auf ein Modell, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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