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Schummer: Pandemie-Vorsorge am Arbeitsplatz ist ein gemeinschaftliches Anliegen

Archivmeldung vom 01.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Uwe Schummer (2019)
Uwe Schummer (2019)

Bild: Screenshot Youtube Video: "Uwe Schummer: Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen [Bundestag 22.03.2019]" / Eigenes Werk

Die Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist am heutigen Mittwoch im Bundeskabinett beraten worden. Mit dieser wird die im September auslaufende geltende Verordnung fortgeschrieben.

Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Uwe Schummer: "Der Kampf gegen die Pandemie erfordert gerade auch am Arbeitsplatz weiterhin unsere erhöhte Aufmerksamkeit. Deshalb werden die bereits bestehenden ausgewogenen Schutzmaßnahmen verlängert und sinnvoll ergänzt. Neu ist, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten über Impfangebote durch Betriebsärztinnen und -ärzten informieren und diese, etwa durch Freistellung von der Arbeit, bei der Wahrnehmung von externen Impfangeboten unterstützen sollen.

Der Aufenthalt am Arbeitsplatz erfolgt, anders als die Wahrnehmung von Freizeitangeboten, nicht aus gänzlich freien Stücken. Deshalb sind Staat und Arbeitgeber in einer besonderen Verantwortung für die Belegschaften. Das gilt zugleich auch für alle Kolleginnen und Kollegen im Betrieb, die mit ihrer Bereitschaft zur Impfung einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes für alle leisten können - und auch unbedingt sollten. Ein infektionsfreier Arbeitsplatz sichert zudem das Weiterlaufen des Betriebes und verhindert damit wirtschaftliche Schäden durch vorübergehenden Stillstand.

Auch die weiteren Säulen des Corona-Arbeitsschutzes, die Reduzierung der betriebsbedingten Personenkontakte, verpflichtende betriebliche Hygienekonzepte und die Umsetzung der AHA+L-Regel bleiben bis zum 24. November 2021 bestehen. Das gleiche gilt für das verpflichtende Testangebot durch die Arbeitgeber zwei Mal in der Woche. Der hierfür entstehende Aufwand wird sich gewissermaßen automatisch mit jeder weiteren vollständigen Impfung reduzieren."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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