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Arbeitsgemeinschaft Mittelstand warnt vor Unternehmensstrafrecht

Archivmeldung vom 28.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: GG-Berlin / pixelio.de
Bild: GG-Berlin / pixelio.de

Das Vorhaben der Politik, ein eigenes Unternehmensstrafrecht zu schaffen, stößt in der Wirtschaft auf großen Widerstand. Die Diskussion um ein Unternehmensstrafrecht schade dem Gründergeist und dem unternehmerischen Engagement, heißt es in einem Papier der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand, ein Zusammenschluss von zehn Unternehmensverbänden wie dem "Deutschen Industrie- und Handelskammertag" (DIHK), dem "Zentralverband des deutschen Handwerks" (ZDH) und dem "Deutschen Hotel- und Gaststättenverband" (Dehoga), das dem "Handelsblatt" vorliegt.

Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene wird ein solches Unternehmensstrafrecht diskutiert. Im Zusammenhang mit der VW-Affäre hatte der Justizminister von Nordrhein-Westfalen, Thomas Kutschaty (SPD), seine Forderung nach einer Einführung eines eigenen Unternehmensstrafrechts bekräftigt. Derzeit erarbeitet die Bundesregierung zudem einen nationalen Aktionsplan "Wirtschaft und Menschenrechte", auch dort ist ein eigenes Unternehmensstrafrecht Thema.

Am Montag treffen sich Vertreter von Bundesjustizministerium, DIHK, DGB und dem Forum Menschenrechte zur fünften von insgesamt elf Anhörungen zu dem Thema. Die mittelständischen Unternehmen befürchten, durch ein Strafrecht an den Pranger gestellt zu werden. "Schon die Ermittlungen und die Berichterstattung bedeuten für ein Unternehmen, einen immensen Imageschaden, der nicht wiedergutzumachen ist, selbst wenn sich am Ende herausstellt, dass die Vorwürfe nicht berechtigt sind", heißt es in dem gemeinsamen Positionspapier. Die Unternehmen sehen im geltenden Recht ausreichend Möglichkeiten, Firmen zu sanktionieren und fordert von der Bundesregierung, auf ein Unternehmensstrafrecht "unbedingt zu verzichten".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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