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Kalb: Selbstanzeige nur noch für den reuigen Täter

Archivmeldung vom 08.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Bartholomäus Kalb / Bild: bundestag.de
Bartholomäus Kalb / Bild: bundestag.de

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) beschlossen. Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb: "Die Erfahrungen mit der Selbstanzeigeflut nach der Diskussion um den Kauf von Steuerdaten haben Änderungsbedarf beim Rechtsinstitut der strafbefreienden Selbstanzeige im Detail aufgezeigt."

Kalb weiter: "Mit dem geplanten Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung sollen die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden. Die Neuregelung der Selbstanzeige soll dazu dienen, für die Zukunft das planvolle Vorgehen von Steuerhinterziehern nicht mehr mit Strafbefreiung zu belohnen. Die Möglichkeit zur Selbstanzeige darf nicht als Baustein einer durchdachten Hinterziehungsstrategie genutzt werden. An der Selbstanzeige für den reuigen Täter wird festgehalten, der kalkulierende Steuerhinterzieher soll sie künftig aber nicht mehr nutzen können.

Das Rechtsinstitut der Selbstanzeige gibt es in Deutschland seit mehr als 90 Jahren. Es hat sich bewährt und ist nach wie vor berechtigt. Eine Abschaffung der Selbstanzeige, wie dies die SPD fordert, ist abzulehnen. Durch die Selbstanzeige können viele Fälle aufgedeckt werden und es ergeben sich Erkenntnisgewinne für die Strafverfolgung, etwa über Steuerhinterziehungsmodelle."

Quelle: CSU-Landesgruppe

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