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CDU-Medienpolitiker begrüßt Beschluss im Leistungsschutzrecht-Streit

Archivmeldung vom 09.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Der medienpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz (CDU), hat den Beschluss des Berliner Landgerichts im Streit deutscher Verlage mit Google über die Veröffentlichung von Pressetexten im Internet begrüßt. Es sei "vielleicht ganz gut, dass nun der EuGH, bei dem in dieser Thematik bereits viel Expertise liegt, dem Landgericht Hinweise geben kann", sagte Wanderwitz dem "Handelsblatt".

Das Landgericht Berlin hatte zuvor das Verfahren um das umstrittene Gesetz zum sogenannten Leistungsschutzrecht an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. Der EuGH solle prüfen, ob das Gesetz vor In-Kraft-Treten im August 2013 der EU-Kommission hätte vorgelegt werden müssen. Wanderwitz sagte dazu, dass die seinerzeitige FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger jederzeit versichert habe, dass das Gesetz bei der EU-Kommission "nicht vorlagepflichtig" sei. "Das betone ich, da es ja bekanntlich in der Sache und der Ausgestaltung keine leichte Geburt in der Koalition war seinerzeit."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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