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Normenkontrollklage der Thüringer AfD-Fraktion vor dem Verfassungsgericht

Archivmeldung vom 26.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Stefan Möller (2018)
Stefan Möller (2018)

Bild: AfD Deutschland

Das Urteil zum Minderjährigenwahlrecht und zur Beteiligung von EU-Ausländern bei kommunalen Abstimmungen ist enttäuschend ausgefallen. Zum Verkündungstermin zur Normenkontrollklage der AfD-Fraktion beim Thüringer Verfassungsgerichtshof sagt Stefan Möller, justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion: „Das Urteil zum Minderjährigenwahlrecht und zur Beteiligung von EU-Ausländern bei kommunalen Abstimmungen ist enttäuschend ausgefallen. Das Minderjährigenwahlrecht wurde – grob gesprochen – mit dem Argument gerechtfertigt, dass Rot-Rot-Grün ein ‚gutes‘ Ziel verfolge."

Möller weiter: "Junge Menschen würden politisch beteiligt und es wären keine substantiierten Gründe vorhanden, nach denen von einer noch nicht ausreichenden Einsichtsfähigkeit der 16- bis 17-Jährigen ausgegangen werden müsse. Die Verfassungsrichter haben faktisch die Darlegungs- und Beweislast für die oft in dieser Altersgruppe noch fehlende politische Einsichtsfähigkeit einfach der AfD-Fraktion aufgebürdet, statt sie der Regierung abzuverlangen, die schließlich eine entsprechende Einsichtsfähigkeit behauptet.

Dabei liefert die Rechtsordnung selbst genügend Zweifel an dem erforderlichen Maß der Einsichtsfähigkeit von 16- bis 17-Jährigen: Nicht umsonst sieht das Strafprozessrecht vor, dass unter 21-Jährige in der Regel nur nach Jugendstrafrecht belangt werden und dass unter 18-Jährige nicht voll geschäftsfähig sind. Und nicht umsonst sieht jede funktionsfähige Demokratie vor, dass das Recht, im Staate mitzuentscheiden, auch an Verantwortung geknüpft wird. Diese Verantwortung zeigt sich in der Übernahme von Aufgaben und Belastungen und ohne sie funktioniert unsere Gesellschaft nicht.

Einen Lichtblick gab es jedoch: In einem Sondervotum hat Verfassungsrichter Professor Manfred Baldus dem Urteil seiner Kollegen teilweise widersprochen. So wies er unter anderem mit deutlichen Worten darauf hin, dass es juristisch überhaupt nicht vertretbar sei, EU-Ausländern auch das Recht zuzubilligen, an Abstimmungen auf kommunaler Ebene, z. B. Bürgerbegehren, teilzunehmen. Denn genau dieses Recht billigt unser Grundgesetz EU-Ausländern gerade nicht zu. Faktisch konnte man Professor Baldus so verstehen, dass er in diesem Punkt der AfD-Fraktion den Gang zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe nahelegt.

Unabhängig davon, wie es in der Sache juristisch weitergeht, besteht politisch Anlass zur Hoffnung. Wenn nächstes Jahr die Mehrheit aus Linke, SPD und Grünen im Landtag Geschichte ist, besteht eine echte Chance, die Ideologie aus den Gesetzen wieder herauszudrängen und durch Vernunft zu ersetzen.“

Quelle: AfD Deutschland

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