Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Innungskrankenkassen für Stärkung des Wettbewerbs

Innungskrankenkassen für Stärkung des Wettbewerbs

Archivmeldung vom 29.07.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.07.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Innungskrankenkasse (IKK)
Innungskrankenkasse (IKK)

Die Innungskrankenkassen unterstützen die Pläne der Koalition zur Stärkung des Wettbewerbs. Sie halten die Anwendung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich für folgerichtig. Das ist das Ergebnis der Sondersitzung der Vorstände der Innungskrankenkassen und des Vorstands des IKK e.V., der Interessenvertretung der Innungskrankenkassen auf Bundesebene.

"Wir unterstützen grundsätzlich die Stärkung des Wettbewerbs und stellen uns den damit verbundenen Herausforderungen des Marktes. Wo Wettbewerb herrscht, sollte er auch konsequent einheitlichen Regeln unterstellt werden", sagt Rolf Stuppardt, Geschäftsführer des IKK e.V. in Berlin. Ausnahmeregelungen sollten sich jedoch auf alle Verträge erstrecken, die gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben sind. "Dabei geht es in erster Linie nicht um klassischen Wettbewerb, sondern um die Erfüllung und Umsetzung staatlicher Aufgaben", so Stuppardt weiter.

Nach Ansicht der IKK-Vorstände muss auch sichergestellt werden, dass die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nicht davon erfasst werden. Grund ist, dass er als staatlicher Hoheitsträger nicht unter Kartellrecht fällt. Der G-BA legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von den Krankenkassen erstattet werden.

Ergänzend zu den bislang bekannt gewordenen Vorschlägen der Koalition fordern die Vorstände der Innungskrankenkassen und der Vorstand des IKK e.V. zugleich Regelungen zur Fusionskontrolle zwecks Verhinderung wettbewerbsverzerrender Konzentration, denn nach ihrer Auffassung ist der Zusammenschluss zu einer marktbeherrschenden Größe das Kartell schlechthin. Daher müsse dies noch zwingend in den beabsichtigten Regelungen aufgegriffen werden.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und FDP sich darauf verständigt, das Kartellrecht über die bisherigen Regelungen hinaus auch auf gesetzliche Krankenkassen anzuwenden.

Quelle: IKK e.V.

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte fuder in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige