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Beamtenbund kritisiert Tarifeinheitsgesetz-Urteil

Archivmeldung vom 11.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Das Logo des DBB Beamtenbund und Tarifunion
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Der Bundesvorsitzende des Deutschen Beamtenbundes (dbb), Klaus Dauderstädt, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Tarifeinheitsgesetz als "schwer nachvollziehbar" kritisiert. Die Bundesverfassungsrichter würden sich mit ihrem Urteil "deutlich von der beeindruckenden Phalanx der zahlreichen und namhaften Verfassungs- und Arbeitsrechtler abheben", die das Gesetz von Anfang an als "eindeutig verfassungswidrig" und undurchführbar abgelehnt hätten, sagte Dauderstädt am Dienstag nach der Urteilsverkündung.

Wenn man dem Bundesverfassungsgericht folge, "dann lässt sich aus Sicht des Ersten Senats das Tarifeinheitsgesetz mit einigen Änderungen durch den Gesetzgeber, enge Auslegung und vielfache Einbindung der Arbeitsgerichte verfassungskonform umgestalten", so Dauderstädt. Er kritisierte, dass die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Änderungen und Ergänzungen das Gesetz "kaum praktikabler" machen würden: "Auf die Arbeitsgerichte kommen enorme Belastungen zu."

Der dbb-Chef kündigte an, weitere rechtliche Schritte gegen "die gewerkschaftsfeindliche Zwangstarifeinheit" zu prüfen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das seit Juli 2015 geltende Tarifeinheitsgesetz am Dienstagvormittag für weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Die Auslegung und Handhabung des Gesetzes müsse allerdings der grundrechtlich geschützten Tarifautonomie Rechnung tragen, so die Karlsruher Richter. Beim Schutz kleiner Spartengewerkschaften forderte das Gericht vom Gesetzgeber Nachbesserungen. Die Neuregelung muss bis zum 31. Dezember 2018 getroffen werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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