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Überhangmandate weiterhin vorgesehen

Archivmeldung vom 17.06.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.06.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Dr. Günter Krings Bild: cducsu.de
Dr. Günter Krings Bild: cducsu.de

Die zuständige Koalitionsarbeitsgruppe von Union und FDP will den anderen Fraktionen des Bundestages direkt nach der Sommerpause einen Vorschlag für eine Wahlrechtsreform unterbreiten und dabei weiter Überhangmandate vorsehen. Das stellte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, in Aussicht.

"Wir wollen föderale Ausgewogenheit herstellen", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Das ist mit der völligen Abschaffung von Überhangmandaten nicht zu vereinbaren." Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen, erklärte: "Das Bundesverfassungsgericht hat Überhangmandate nicht verboten, sondern nur die so genannte negative Stimmengewichtung." Er betonte allerdings, dass die großen Parteien ein größeres Interesse an Überhangmandaten hätten als die kleineren, die gar keine bekämen. Im Übrigen hätten alle bisher in der Koalitionsarbeitsgruppe diskutierten Modelle Nachteile. Ganz generell sei die Entscheidungsfindung "nicht leicht. Es gibt kein ideales Modell", so van Essen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das geltende Wahlrecht mit seinen Regelungen zu Überhangmandaten bereits im Juli 2008 für verfassungswidrig erklärt und eine Reform bis spätestens 2011 angemahnt. Nach Ansicht der Verfassungsrichter können die Überhangmandate aufgrund des sogenannten "negativen Stimmengewichts" zu "willkürlichen Ergebnissen" führen. Dies bewirke, "dass der Wählerwille in sein Gegenteil verkehrt wird". Überhangmandate entstehen bei Bundestagswahlen immer dann, wenn eine Partei mit den Erststimmen in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Da diese Mandate nicht mit denen in anderen Ländern verrechnet werden, kann das im Einzelfall dazu führen, dass eine Partei umso mehr Übergangmandate erhält, je weniger sie relativ Zweitstimmen erzielt.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

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