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Bericht: Thüringen-Chaos trifft auch Grundrente

Archivmeldung vom 12.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die erneute Verschiebung der Kabinettsbefassung mit der Grundrente hängt offenbar auch mit dem politischen Chaos rund um Thüringen zusammen. Laut eines Berichts des "Handelsblatts" hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) eigentlich geplant, nach der Rückkehr von ihrer Afrika-Reise am Wochenende die Unionsfraktion auf die Koalitionslinie bei der Grundrente einzuschwören.

Dann weitete sich die durch AfD-Stimmen ermöglichte Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Thüringer Ministerpräsidenten zur bundespolitischen Krise aus, die auch Merkel vereinnahmte. Im Kanzleramt war man offenbar der Meinung, es sei keine gute Idee, die Grundrente ohne Abstimmung mit der Fraktion durchzudrücken, berichtet die Zeitung. Die Bundesregierung hatte nur "interne Termingründe" als Erklärung dafür genannt, dass die Grundrente nicht an diesem Mittwoch, sondern voraussichtlich erst am 19. Februar im Kabinett ist.

Mit dem Gesetz sollen die Rentenansprüche von langjährigen Geringverdienern hochgestuft werden. In der Unionsfraktion gibt es Unmut – nicht zuletzt wegen des Eindrucks, dass CDU und CSU nach dem Grundrenten-Kompromiss vom November auch bei den nun erfolgten Nachverhandlungen zu stark auf SPD-Linie eingeschwenkt seien. Auch das versprochene Finanzierungskonzept fehlt bislang. Neue Munition bekommen die Kritiker durch die Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats, die Heils Ministerium am 10. Februar zugeschickt wurde und über die das "Handelsblatt" berichtet.

Die Grundrente werde vor allem bei der Deutschen Rentenversicherung erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen, schreibt das unabhängige Gremium, welches alle Gesetze im Regierungsauftrag auf Bürokratiekosten prüft. Eine "weniger aufwendige und zielgenauere sowie rechtssichere" Variante wäre möglich gewesen. Statt die Experten der Rentenversicherung frühzeitig einzubinden, sei die "verfügbare Verwaltungsexpertise" im Fall der Grundrente "nicht ausreichend genutzt" worden. Vor allem die kurzen Prüffristen für die zuständige Fachbehörde seien "das Gegenteil besserer Rechtsetzung", heißt es in dem Dokument.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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