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Linke Thüringens Wirtschaftsminister: Absurdes Urteil

Archivmeldung vom 22.07.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.07.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
DIE LINKE.
DIE LINKE.

Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD) hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Beobachtung des Linkspartei-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz scharf kritisiert.

"Das ist ein absurdes Urteil", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe). "Die Linkspartei ist eine politische Realität und eine verfassungskonforme, demokratische Partei." Er kenne Ramelow als "streitbaren Politiker, der für seine Überzeugungen eintritt. Das ist das Wesen der Demokratie. Ich habe keine Hinweise darauf, dass er sich außerhalb der Verfassung bewegt."

Hubertus Knabe gegrüßt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Der Direktor der Stasi-Opfer-Gedenkstätte Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Beobachtung des Linkspartei-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz begrüßt. "Das Grundgesetz besagt, dass Bestrebungen, die der verfassungsmäßigen Ordnung zuwiderlaufen, nicht zugelassen sind. Die Verfassungsschutzämter haben die Aufgabe, diese Bestrebungen ausfindig zu machen", sagte er der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung. Im Entwurf für ein Grundsatzprogramm der Linkspartei sei die Überwindung des Kapitalismus als Ziel fixiert. Auch gebe es in ihr extremistische Gruppen. So lange diese frei agieren könnten, dürften Ramelow und andere sich nicht über Beobachtung wundern. "Das ist ein bisschen so, wie wenn sich die Betreiber einer Moschee darüber beklagen, dass sie beobachtet werden, wenn sich im Hinterzimmer fundamentalistische Extremisten versammeln und zu Anschlägen aufrufen."

Bosbach nennt Ramelow-Urteil überzeugend

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Beobachtung des Linkspartei-Politikers Bodo Ramelow "überzeugend" gannt. "Teile der Partei halten nicht den notwendigen Abstand zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen. Das gibt dem Verfassungsschutz Anlass zur Beobachtung", sagte er der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung. Man könne "nicht ernsthaft sagen: Wenn eine Partei in ein Parlament gewählt worden ist, dann stellen wir die Beobachtung ein, selbst wenn es in Teilen der Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen gibt. Eine solche Argumentation würden wir auch bei rechtsradikalen Parteien nie durchgehen lassen." Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Dietmar Bartsch, riet in der Mitteldeutschen Zeitung zur Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: "Ich rate dazu, das Urteil anzufechten. Unsere Beobachtung ist nicht akzeptabel. Wir stehen auf dem Boden des Grundgesetzes."

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

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