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SPD-Fraktion will Umwandlung von Mietwohnungen erschweren

Archivmeldung vom 04.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
SPD: Bei der überwältigenden Mehrheit der Deutschen in der Kritik (Symbolbild)
SPD: Bei der überwältigenden Mehrheit der Deutschen in der Kritik (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Die Bundestagsfraktion der SPD will die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen erschweren. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf formuliert, über den die "Welt" in ihrer Mittwochausgabe berichtet.

Demzufolge soll künftig jede Umwandlung von einer zuständigen Behörde vor Ort genehmigt werden, und zwar in allen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. "Die Landesregierungen werden ermächtigt, die Gebiete nach Satz 1 durch Rechtsverordnung für die Dauer von höchstens fünf Jahren zu bestimmen", heißt es in dem Entwurf. "In den Großstädten ist häufig zu beobachten, dass Investoren oder gewerbliche Immobilieneigentümer Grundstücke mit mehreren Wohnungen, die ganz überwiegend vermietet sind, in Wohnungseigentum umwandeln und die Wohnungen - mitunter nach aufwertender Modernisierung - an Einzelerwerber veräußern", heißt es im Begründungsteil des Gesetzentwurfs. Diese Art der "Verwertung" sei lukrativer als ein Haus im Ganzen zu veräußern.

"Durch Verdrängungsprozesse ergeben sich Belastungen für Mieter insbesondere in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten", heißt es in dem SPD-Entwurf. Mit dem von der SPD-Fraktion vorgelegten Gesetz könnte ein bekanntes Schlupfloch geschlossen werden, das viele Käufer und Verkäufer nutzen. In Paragraf 172 Baugesetzbuch (BauGB) ist geregelt, dass die Umwandlung in jedem Fall genehmigt werden muss, wenn sich der Verkäufer verpflichtet, dem Mieter für die Dauer von sieben Jahren ein Vorkaufsrecht zu gewähren. "Mietern wird zwar der Kauf fristgemäß angeboten", sagt Klaus Mindrup, SPD-Abgeordneter im Bundestag und Wohnungsmarktexperte in der "Welt". "Doch die geforderten Preise sind so hoch, dass sich ein normaler Haushalt die Wohnung gar nicht leisten kann."

Wenn man die bundesweit geltende Kündigungssperre von drei Jahren hinzurechnet, heiße das aus Sicht des SPD-Politikers: "Spätestens zehn Jahre nach der Umwandlung müssen die Mieterinnen und Mieter auf Grund von Eigenbedarf-Kündigungen Ihre Wohnungen verlassen." Daran änderten auch die strengeren Regeln nichts, die manche Landesregierungen beispielsweise für Milieuschutzgebiete erlassen haben. Auch die Grünen fordern seit längerem eine stärkere Umwandlungs-Begrenzung. Die Hamburger Landesregierung startete im Herbst vergangenen Jahres eine entsprechende Bundesrats-Initiative. Und auch auf dem großen Wohngipfel bei Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im September 2018 wurde darüber gesprochen. Im September des vergangenen Jahres folgte dann ein Grundsatzbeschluss der großen Koalition, mit folgendem Wortlaut: "Bis zum Ende des Jahres wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Möglichkeit zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen begrenzt."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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