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FDP will anlasslose Vorratsdatenspeicherung zügig streichen

Archivmeldung vom 05.04.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.04.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Konstantin Kuhle (2020)
Konstantin Kuhle (2020)

Foto: Rafael P. D. Suppmann, CC-BY-SA 4.0
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach einer neuen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Unvereinbarkeit der anlasslosen Datenspeicherung mit dem europäischen Recht will die FDP eine zügige Reform. "Die Bundestagsmehrheit aus SPD, Grünen und FDP sollte die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nun zügig aus dem Gesetz streichen", sagte FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle der "Rheinischen Post".

Stattdessen sei er für einen "Quick-Freeze-Ansatz". Kuhle verwies darauf, dass der Europäische Gerichtshof eine Speicherung für bestimmte Anlässe oder Personengruppen für zulässig erklärt und dabei auch die "Quick-Freeze-Lösung" erwähnt habe, mit der relevante Daten durch eine richterliche Entscheidung "eingefroren" werden könnten.

"Damit ebnet die EuGH-Entscheidung auch den Weg für eine Neuregelung dieses Modells durch die Ampel-Koalition in Deutschland", so Kuhle. Damit würden die Grundrechte geschützt und die Ermittlungsbehörden erhielten ein Instrument zur Verbrechensbekämpfung, welches nicht wieder vor deutschen oder europäischen Gerichten scheitere.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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