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Madl aus CDU ausgeschlossen

Archivmeldung vom 25.08.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.08.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Thomas Madl / Bild: thomas-madl.de
Thomas Madl / Bild: thomas-madl.de

Die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung berichtet in ihrer Donnerstagausgabe über den Parteiausschluss von Thomas Madl. Der Löbejüner Landtagsabgeordnete Thomas Madl ist nicht mehr Mitglied der CDU. Landesgeschäftsführer Bernd Reisener erklärte gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung, das Bundesparteigericht habe Madl wegen parteischädigendem Verhaltens ausgeschlossen. Der Landesverband hatte Madls Parteiausschluss nach dessen Doppeljob-Affäre angestrengt, war aber zunächst vor dem Landesparteigericht gescheitert.

Madl hatte jahrelang eine Wahlkreismitarbeiterin in Vollzeit angestellt, die gleichzeitig einen Vollzeitjob als Personalchefin der Verwaltungsgemeinschaft Nördlicher Saalkreis in Löbejün hat. Madl ist dort auch ehrenamtlicher Bürgermeister. "Diese zwei Arbeitsverhältnisse waren für das Bundesparteigericht in seiner Urteilsfindung ausschlaggebend, es ist zu der Auffassung gelangt, dass Madl auf diese Weise zur Verschwendung öffentlicher Gelder beigetragen hat", sagte CDU-Anwalt Jürgen Gemmer. Da Madl auf CDU-Ticket ein Landtagsmandat erhalten habe, sei der Vorwurf des parteischädigenden Verhaltens in besonders schwerem Fall gerechtfertigt, so Gemmer. CDU-Landeschef Thomas Webel reagierte der Zeitung zufolge erleichtert: "Das Urteil ist nicht nur gut für die CDU, sondern für alle Landtagsabgeordneten, die durch die Affäre unter Generalverdacht standen", so Webel.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

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