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Neuer CDU-Antrag fordert bis zu fünf Jahre Haft bei Sterbehilfe

Archivmeldung vom 22.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

In der Debatte um eine Neuregelung der Sterbehilfe hat der CDU-Bundestagsbgeordnete Patrick Sensburg einen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe vorgelegt.

Wie "Bild" meldet, soll Beihilfe zum Suizid danach verboten und ein Verstoß hart bestraft werden. Bei Hilfe zur Selbsttötung oder Anstiftung verlangt Sensburg bis zu fünf Jahre Haft. Auch der Versuch zur Sterbehilfe soll strafrechtlich verfolgt werden.

Sensburg geht damit auf Konfrontationskurs zu einem Antrag seines Parteifreundes Peter Hintze (CDU), der in einem Gruppenantrag eine Freigabe der Sterbehilfe unter strengen Auflagen verlangt.

Eine Entscheidung soll frühestens 2016 fallen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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