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Ethikrat-Vorsitzende für Neufassung des Embryonenschutzgesetzes

Archivmeldung vom 15.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Menschliche embryonale Stammzellen. A: undifferenzierte Kolonien. B: Neuron-Tochterzelle
Menschliche embryonale Stammzellen. A: undifferenzierte Kolonien. B: Neuron-Tochterzelle

Foto: Nissim Benvenisty
Lizenz: CC-BY-2.5
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Christiane Woopen, tritt auch wegen der rasanten Entwicklungen im Bereich der Stammzellforschung für eine Neufassung des Embryonenschutzgesetzes ein: "Es braucht nicht die Stammzellforschung als Einfallstor, um das Embryonenschutzgesetz auf den Prüfstand zu stellen. Aber es ist sicherlich ein Grund mehr, um über dieses Gesetz noch einmal nachzudenken", sagte Woopen dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

"Es heißt nur im Embryonenschutzgesetz, dass man bei der Erzeugung eines Embryos nicht beabsichtigen darf, ihn auf eine andere Frau zu übertragen. Faktisch ist es aber so, dass es überzählige Embryonen gibt, die nicht mehr wie beabsichtigt auf diese Frau übertragen werden können. Da stellt sich die Frage, was man mit ihnen machen soll und darf", sagte Woopen weiter.

Die Entwicklungen auf dem Feld der Stammzellforschung würden auch für den Gesetzgeber zunehmend zur Herausforderung. "Es ist nicht praktikabel hochdetaillierte Gesetze zu formulieren, die man dann alle zwei Jahre überarbeiten muss. In diesem Bereich schreitet die Forschung so schnell voran, dass man eine vernünftige Aufteilung zwischen gesetzlicher Regelung von Rahmenbedingungen und untergesetzlicher Konkretisierung finden sollte", sagte die Leiterin der Forschungsstelle Ethik der Uniklinik Köln.

Eine untergesetzliche Konkretisierung hätte bedeutende Vorzüge: "Mit Verordnungen oder Richtlinien kann man relativ schnell etwa auf Entwicklungen in der Stammzellforschung reagieren. Zudem ist es eine Überlegung wert, die Fortpflanzungsmedizin nicht im Strafrecht zu regeln."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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