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AfD bekommt drei weitere Wahlleute in der Bundesversammlung

Archivmeldung vom 06.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die AfD wird infolge der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern drei weitere Mitglieder in die Bundesversammlung entsenden. Damit steigt die Zahl der AfD-Vertreter bei der Wahl des Bundespräsidenten am 12. Februar 2017 auf 33, berichtet die "Welt" unter Berufung auf den Wahlrechtsexperten Matthias Cantow von der Plattform "wahlrecht.de".

Bei einem möglichen Einzug der AfD ins Berliner Abgeordnetenhaus bei der Wahl am 18. September würde sich die Zahl der AfD-Delegierten abermals erhöhen. Der neu gewählte Schweriner Landtag stellt insgesamt 13 Wahlleute in der Bundesversammlung. Fünf von ihnen kann die SPD nominieren (wie bisher), drei die CDU (wie bisher).

Die Linken-Fraktion kann zwei Wahlleute nominieren, bisher waren es drei. Grüne und NPD, die dem neuen Landtag von Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr angehören, verlieren damit jeweils einen Wahlmann in dem Gremium, das den Bundespräsidenten wählt.

Nach der Konstituierung des neuen Schweriner Landtags wird die Union in der Bundesversammlung insgesamt 544 bis 546 Wahlleute stellen, wie "wahlrecht.de" ermittelt hat, die SPD 386 bis 389 Mitglieder. Für die Grünen sind es dann 145 bis 146 Wahlleute, die Linke 93, die FDP 31, die Piraten 14 und die Sonstigen 11.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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