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Notbetreuung: NRW weitet Liste "systemrelevanter" Berufe aus

Archivmeldung vom 17.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kinder: Unberechenbar, lebendig und Bürokratiefeindlich! Je schneller sie in die Schule kommen, desto schneller werden sie zu dem, was sie ablehnen...
Kinder: Unberechenbar, lebendig und Bürokratiefeindlich! Je schneller sie in die Schule kommen, desto schneller werden sie zu dem, was sie ablehnen...

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die NRW-Landesregierung hat eine neue Liste mit Berufsgruppen zusammengestellt, die für ihre Kinder eine Notbetreuung in der Kita oder Tagespflege sowie für Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 beantragen können. Das meldet die Düsseldorfer "Rheinische Post" (Online-Ausgabe), der eine entsprechende Verordnung des NRW-Gesundheitsministeriums vorliegt.

Die Regelung greift demnach ab dem 23. April, wenn ein Elternteil eine systemrelevante Tätigkeit ausübt und keine anderweitige private Betreuung verantwortungsvoll organisiert werden kann. Anspruch auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder haben demnach künftig auch Angestellte von Hausmeisterdiensten und aus der Gebäudereinigung, außerdem unter anderem Rechtsanwälte, Notare, Hebammen und Psychotherapeuten.

Quelle: Rheinische Post (ots)


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