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FDP-Rechtschutz für Lindner gegen Schröder

Archivmeldung vom 20.02.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.02.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Streit zwischen dem früheren Bundeskanzler Gerhard Schröder und dem Generalsekretär der FDP in NRW, Christian Lindner, eskaliert. Der FDP-Landesvorstand gewährt Lindner Rechtschutz in der juristischen Auseinandersetzung. Schröder will Lindner Äußerungen zu Schröders Beratung im Zusammenhang mit dem Börsengang der Essener RAG untersagen.

In dem Beschluss, aus dem die Rheinische Post zitiert, heißt es: "Der Landesvorstand nimmt mit Unverständnis zur Kenntnis, dass der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder den Generalsekretär der FDP-NRW, Christian Lindner, mit einer weiteren Unterlassungserklärung zwingen will, auf seine aus Sicht der FDP-NRW zulässige Kritik zu verzichten. Der Landesvorstand hält es für richtig, dass der Generalsekretär die Unterzeichnung der Unterlassungserklärungen verweigert, und sichert ihm für den Fall gerichtlicher Verfahren Rechtschutz zu."
Eine erste Unterlassungserklärung betraf die Aussage: "Die RAG versucht offenbar, sich ihren eigenen Börsengang zu erkaufen, indem sie mit Schröder und Merz einflussreiche Politiker auf ihre Gehaltliste setzt." Dies ließ Schröder als "falsch" zurückweisen. Eine zweite Unterlassungserklärung betrifft die Äußerung Lindners: "Unabhängig davon, ob Schröder von der RAG bezahlt oder unwahrscheinlicherweise nicht bezahlt wird".

Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post

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