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Straftatbestand "Stalking" jetzt wirksam gestaltet

Archivmeldung vom 18.10.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB und die zuständige Berichterstatterin im Rechtsauschuss, Ute Granold MdB erklären zu der heutigen Sachverständigenanhörung zu den Gesetzentwürfen zu einem Stalking-Bekämpfungsgesetz:

Stalking, also die fortgesetzte Verfolgung, Belästigung und Bedrohung einer anderen Person gegen deren Willen, muss in unserer Gesellschaft endlich ernst genommen und darf nicht länger als "Kavaliersdelikt" angesehen werden. Das haben auch die Sachverständigen in der heutigen Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages bekräftigt. Deshalb muss das Gesetzgebungsvorhaben nun schnell abgeschlossen werden.

Der durch das Stalking-Bekämpfungsgesetz zu schaffende eigene Straftatbestand wird diesbezüglich Signalwirkung haben. Durch das Gesetz werden neue Möglichkeiten eröffnet, die Opfer besser als bisher zu schützen. Die nach geltendem Recht bestehenden erheblichen Strafbarkeitslücken werden endlich geschlossen. So sind etwa ständige Verfolgung und Telefonterror, die noch nicht nachweislich zu körperlichen Schäden geführt haben, bislang strafrechtlich nicht bekämpfbar. Die bestehenden zivilrechtlichen Schutzanordnungen des Gewaltschutzgesetzes können hier keine Abhilfe schaffen. Dem Opfer kann in der Regel nicht zugemutet werden, zunächst vor einem Zivilgericht eine Unterlassungsverfügung zu erwirken. Erst wenn der Stalker dagegen verstößt, macht er sich nach geltendem Recht strafbar. Vorher können die Strafverfolgungsbehörden bisher nicht tätig werden.

Deshalb war es wichtig, dass es in den bisherigen Gesprächen der Koalitionspartner gelungen ist, die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe der Bundesregierung und des Bundesrates in wesentlichen Punkten zusammenzuführen. Dadurch werden nicht mehr nur, wie im Gesetzentwurf der Bundesregierung bislang vorgesehen, Fälle des besonders schweren Stalking, sondern sämtliche Fälle des Stalking sachgerecht erfasst - in besonders schweren Fällen nunmehr sogar mit der Möglichkeit, den Täter rechtzeitig in Haft zu nehmen (sog. Deeskalationshaft). Mit diesem Konsens wird es möglich sein, den Betroffenen und der Praxis schon bald mit dem lange erwarteten Gesetz wirksam zu helfen.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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