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Neuer Landesbeauftragter will Gesetz zur Stasi-Überprüfung reformieren

Archivmeldung vom 08.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wappen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR
Wappen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR

Foto: Nickel Chromo
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der neue Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Christian Dietrich, möchte das Gesetz zur Überprüfung der Landtagsabgeordneten auf eine Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit (Stasi) reformieren. Viele Biografien seien längst öffentlich. Ärgerlich sei aber, dass die Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen, ob heimlich als Inoffizieller Mitarbeiter der Stasi oder offensichtlicher, zum Beispiel als Kaderleiter, gerne verharmlost werde.

"Ich wünsche mir in dieser Hinsicht eine Gesetzesänderung zur Stärkung der Würde des Parlaments", sagte Dietrich im Interview mit der "Thüringischen Landeszeitung". "Dazu gehört aber auch der Respekt vor dem Wähler." Der Landesbeauftragte führt darüber nach eigenen Angaben "ergebnisoffene Gespräche mit allen Landtagsfraktionen". Die Stasi-Überprüfung der Abgeordneten ist vom Parlament erst im vergangenen Jahr bis 2019 verlängert worden. Zugleich scheiterten die Grünen aber mit einer Novelle. Sie sah vor, die im Gesetz verankerte Feststellung der Parlamentsunwürdigkeit zu hinterfragen, die Überprüfung anders zu regeln, wenn keine neuen Erkenntnisse zu den Betroffenen vorliegen, und den bereits vom Verfassungsgericht für nichtig erklärten Mandatsverlust zu streichen. Derzeit gibt es mit Linke-Fraktionär Frank Kuschel im Landtag nur einen Abgeordneten, der wegen seiner inoffiziellen Stasi-Mitarbeit für "parlamentsunwürdig" erklärt wurde.

Quelle: Thüringische Landeszeitung (ots)

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