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Ein Gesetz geprägt von Misstrauen - bpa zur Verabschiedung des Pflegestärkungsgesetzes III

Archivmeldung vom 01.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Zur Verabschiedung des Pflegestärkungsgesetzes III im Deutschen Bundestag erklärt bpa-Präsident Bernd Meurer: "Der bpa sieht mit Sorge, dass ein erhebliches Misstrauen des Gesetzgebers gegenüber den Pflegeheimen deutlich wird. Nachdem mit Müh und Not verhindert werden konnte, dass per budgetneutraler Umstellung die Pflegeheime zu den Verlierern im PSG II wurden, erleben wir jetzt eine Ausweitung der Kontroll- und Nachweispflichten.

Wo selbst tarifgebundene Pflegeheime ihre Tariftreue permanent nachweisen müssen, erfolgt nun eine weitgehende Abwendung von der wettbewerblichen Ausgestaltung der Pflegeversicherung.

Wir werden im nächsten Jahr sehr genau beobachten, ob die jetzt ins Gesetz aufgenommene zwingende Berücksichtigung der Unternehmerrisiken tatsächlich geeignet ist, die Existenz gerade der familiengeführten Einrichtungen und Dienste zu sichern und obendrein ausreichend Anreize liefert, in den dringend notwendigen Ausbau der pflegerischen Infrastruktur zu investieren. Wieder einmal ist zu erkennen, dass die Politik offenbar glaubt, dass Pflege lediglich aus einem Pflegebedürftigen und einer Pflegekraft besteht. Dass es hier auch noch Unternehmer geben muss, die das Ganze organisieren und verantworten, scheint nicht von Bedeutung zu sein.

Seitens der Kommunen wird bisher bestenfalls ein Verhinderungsinteresse deutlich, vornehm versteckt hinter einem schwammigen Quartiersgedanken. Geld in die Hand nehmen und pflegerische Infrastruktur finanzieren wollen weder Kommunen noch Bundesländer. Mit einer Destabilisierung der Träger von Pflegeeinrichtungen und hier insbesondere der privaten Anbieter steuert der Gesetzgeber sehenden Auges in Versorgungsrisiken."

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 9.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 290.000 Arbeitsplätze und circa 22.000 Ausbildungsplätz. Das investierte Kapital liegt bei etwa 23 Milliarden Euro.

Quelle: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (ots)

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