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Leistungsschutzrecht zielt auf Google, trifft aber die deutsche Internetwirtschaft

Archivmeldung vom 30.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco warnt: Das geplante Leistungsschutzrecht, das heute im Rechtsausschuss des Bundestages beraten wird, schädigt die hiesige Internetwirtschaft. Damit trifft es einen gerade in Krisenzeiten relevanten Wachstumsmotor: Auf viele Unternehmen kommen wirtschaftliche Schäden in unbekannter Höhe zu. Grund ist der unklar formulierte Gesetzestext, der weder die geschützte Leistung noch die Höhe der Zahlung noch den Kreis der Zahlungsverpflichteten eindeutig beschreibt.

Hausgemachtes Problem: Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger gefährdet die Rechtssicherheit der deutschen Internetbranche. Da der Gesetzestext keine klare Definition bietet, wer alles zahlungspflichtig ist, kann nahezu jedes inhaltliche Angebot betroffen sein: von Portalen, die Suchmaschinentechnik von Drittanbietern oder fremde Texte automatisch über RSS-Feeds einbinden, bis hin zu Netzwerkangeboten wie Xing, in denen Nutzer ohne Kontrolle durch den Betreiber eigene Inhalte einstellen können. Dies nimmt die Bundesregierung bei dem Gesetzentwurf in Kauf: In der Antwort auf eine kleine Anfrage gestand sie ein, dass sie selbst davon ausgeht, dass der genaue Kreis der Betroffenen erst vor Gericht geklärt werden wird.

Vor diesem Hintergrund befürchtet eco, dass viele deutsche Internetunternehmen ihre Services einstellen oder einschränken müssen. Zum einen werden viele Angebote unrentabel, etwa wenn Portalbetreiber nun zusätzlich zu den Lizenzen für Suchmaschinentechnik auch noch Lizenzen für die Suchergebnisse in bisher unbekannter Höhe zahlen sollen. Zum anderen drohen jahrelange Gerichtsverfahren, um zu klären, wer überhaupt zahlungspflichtig ist. Oliver Süme, eco-Vorstand für Politik, Recht & Regulierung befürchtet daher langwierige, lähmende Prozesse um hohe Streitwerte: "Rechtssicherheit erhält man als Anbieter nur noch dadurch, dass man jede Form von Suchfunktion oder Interaktivität abschaltet. Dann haben wir ein Internet auf dem technischen Stand von 1996."

Quelle: eco - Vb. d. dt. Internetwirtschaft e.V. (ots)

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