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„Erklärung 2018“ – Innenministerium stellt sich gegen Seehofer

Archivmeldung vom 29.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Johannes Huber (2018)
Johannes Huber (2018)

Bild: AfD Deutschland

Die AfD will umfassende Grenzkontrollen – die CSU hatte AfD-Antrag im Bundestag abgelehnt. Mitten in der Regierungskrise hat das Bundesinnenministerium (BMI) eine brisante Stellungnahme zur sog. „Gemeinsamen Erklärung 2018“ abgegeben. Darin stellt sich das BMI gegen den Bundesinnenminister Horst Seehofer. Die „Erklärung 2018“ hatten u. a. Vera Lengsfeld und Henryk M. Broder als Petition in den Deutschen Bundestag eingebracht.

Nachdem dafür mit 65.214 Mitzeichnern ein hinreichendes Quorum erfüllt ist, wird das Bürgeranliegen eine Woche vor den bayerischen Landtagswahlen im Oktober öffentlich im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags angehört. Zum wesentlichen Anliegen der Petition, die Rechtmäßigkeit an den deutschen Grenzen wiederherzustellen, hat das Bundesinnenministerium inzwischen eine Stellungnahme abgegeben, die Johannes Huber, dem Obmann der AfD-Fraktion im Petitionsausschuss vorliegt. Wörtlich heißt es darin: „Die im Zusammenhang mit der vorübergehenden Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen am 13. September 2015 getroffene Entscheidung im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung, wonach Maßnahmen der Zurückweisung an der Grenze mit Bezug auf um Schutz nachsuchende Drittstaatsangehörige nicht zur Anwendung kommen, steht im Einklang mit dem geltenden Recht und gilt fort.“

Nach Johannes Huber zeigt „die maximal kurze Stellungnahme“, dass „im CSU-geführten Innenministerium scheinbar fundamental unterschiedliche Auffassungen darüber vorliegen, ob Zurückweisungen von Migranten an der Grenze durchgesetzt werden können. Erstaunlich ist dabei, dass das BMI in der Stellungnahme zur Eingabe von Frau Lengsfeld eine völlig konträre Auffassung vertritt, als es der Bundesinnenminister selbst in der Öffentlichkeit vorgibt. Seehofers Forderung nach teilweisen Rückweisungen an der Grenze wird damit vom eigenen Ministerium die Grundlage entzogen und widersprochen“, so Huber.

Für den AfD-Bundestagsabgeordneten Johannes Huber „entzieht dieser Vorgang dem CSU-Vorsitzenden Seehofer jegliche Glaubwürdigkeit – nicht nur im Hinblick auf den sich zuspitzenden Disput mit der Kanzlerin, sondern auch hinsichtlich der bayerischen Landtagswahl. Denn dafür hat er seine Forderung nach Rückweisungen überhaupt erst aufgestellt.“ Huber stellt schließlich fest, dass Seehofer „hinter der Erklärung 2018 zurückbleibt – die eine Ur-Position der AfD darstellt. Es würde nicht reichen, an der Grenze nur diejenigen Migranten zurückzuweisen, die in anderen EU-Staaten registriert wurden. Dafür sind umfassende Grenzkontrollen an allen Grenzübergängen notwendig, wie es die AfD im Bundestag beantragt hat und alle CSU-Abgeordneten abgelehnt haben. Zudem müssen alle Dublin-Fälle, die in anderen Ländern bereits registriert sind, umgehend zurückgeschoben werden.“

Quelle: AfD Deutschland

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