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Aust: Gerichtsurteil bestätigt AfD-Kritik an Corona-Maßnahmen

Archivmeldung vom 07.10.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.10.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
René Aust (2022) Bild: AfD Deutschland
René Aust (2022) Bild: AfD Deutschland

Zwei Gerichtsurteile haben am Donnerstag, die im Zusammenhang mit den verordneten Corona-Maßnahmen sowie dem Infektionsschutzgesetz stehen, die Position der AfD bestätigt. Zum einen entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Fall zur Impfpflicht, dass kein Tätigkeitsverbot wegen fehlender Corona-Schutzimpfungen gegen die Mitarbeiterin in der Verwaltung einer Klinik verhängt werden durfte.

Zum anderen hat das Oberverwaltungsgericht Saarlouis, die Schließung von Möbelhäusern im Saarland im Februar und März 2021 nachträglich für unwirksam erklärt. Demnach hätten auch mildere Maßnahmen ergriffen werden können, heißt es.

Dazu sagt der sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen, René Aust: „Wir begrüßen, dass die Rechtsprechung langsam umdenkt. Die Kritik der AfD, dass die Corona-Maßnahmen unverhältnismäßig waren, wird mit diesen gerichtlichen Entscheidungen erneut bestätigt.

Leider in vielen Fällen zu spät: Die wirtschaftlichen- und gesellschaftlichen Folgeschäden dieser desaströsen Politik haben tiefe Narben in unserem Land hinterlassen.“

Quelle: AfD Deutschland

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