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Fraktionen lehnen AfD-Antrag für mehr Richterstellen ab

Archivmeldung vom 15.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Thomas Jung (2018)
Thomas Jung (2018)

Bild: AfD Deutschland

Angesichts der katastrophalen Personalsituation an brandenburgischen Verwaltungs- und Sozialgerichten brachte die AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg einen parlamentarischen Antrag ein (Drucksache 6/8251), der die Schaffung von jeweils zehn zusätzlichen Verwaltungsrichter- und Sozialrichterstellen als Sofortmaßnahmen forderte.

Obwohl CDU und Grüne die Forderung der AfD-Fraktion eigentlich unterstützen, stimmten sie dennoch gegen den Antrag. Die Grünen begründeten ihre Ablehnung unter anderem damit, dass die AfD-Fraktion in ihrem Antrag in der Überschrift von „Verwaltungs- und Sozialrichtern“ anstatt auch von „Verwaltungs- und Sozialrichterinnen“ gesprochen hat.

„Bereits zum Doppelhaushalt 2017/2018 hatten wir mehr Stellen in den Gerichten und Staatsanwälten gefordert. Und auch davor hatten wir den Personalmangel in den Gerichten angesprochen und bereits ab dem Frühjahr 2016 immer wieder eine Entlastung der Sozial- und Verwaltungsgerichte gefordert, noch bevor die Pseudoopposition aus CDU und Grünen mit einem eigenen Änderungsantrag zum Nachtragshaushaltsgesetz 2018 auf den Plan getreten ist“, sagt Thomas Jung, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg.

„Neben der bereits im August 2016 erhobenen Forderung nach einer personellen Aufstockung der Sozialgerichte hatten wir uns insbesondere auch dafür ausgesprochen, dass das Klagerecht in Asylverfahren abgeschafft wird und Asylverfahren beschleunigt werden, um die Verwaltungsgerichte zu entlasten“, fügt der AfD-Abgeordnete hinzu. „Dass ausgerechnet die AfD-Fraktion einige Jahre später von den Altparteien mit dem Vorwurf des ,Plagiats’ konfrontiert werde, sei daher völlig abwegig. „Leider wurde erneut ein sinnvoller Antrag der AfD-Fraktion aus reinen parteipolitischen Gründen abgelehnt. Das ist unverantwortlich – und dass die Grünen bei ihrer Ablehnung auf das Fehlen der Formulierung ,Sozialrichterinnen‘ verweisen, ist der Gipfel der Lächerlichkeit.“

Quelle: AfD Deutschland

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