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Migrationspolitik: 16.000 Menschen in Deutschland mit "Duldung light"

Archivmeldung vom 07.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Taufe eines Ausländers (Symbolbild)
Taufe eines Ausländers (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Seit der gesetzlichen Neuregelung im August 2019 werden in Deutschland rund 16.000 ausreisepflichtige Ausländer mit ungeklärter Identität geduldet, die ihre Abschiebung durch fehlende oder falsche Angaben zu ihrer Herkunft verhindern ("Duldung light"). Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Filiz Polat hervor, die der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) vorliegt.

Zum Stichtag 31. Januar 2021 hatten genau 16.084 Personen seit August 2019 den Status einer sogenannten Duldung light bekommen. Die drei häufigsten Herkunftsländer der Betroffenen waren Nigeria (1336 Personen), Indien (1290) und Pakistan (1164).

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht ("Geordnete-Rückkehr-Gesetz") initiiert, es wurde im August 2019 beschlossen und wird seit April 2020 angewendet. Die Bundesländer dürfen die Umsetzung selbst gestalten. Der Gesetzgeber möchte damit ausreisepflichtige Personen sanktionieren, die ihr Ausreisehindernis selbst zu vertreten haben.

Filiz Polat, die auch Sprecherin für Migrationspolitik der Grünen-Bundestagsfraktion ist, kritisierte diese Zahlen und sagte der "NOZ": "Mit der ,Duldung light' hat die Bundesregierung bestimmte Geflüchtete zu Menschen dritter Klasse degradiert." Den Betroffenen werde die Beschäftigungserlaubnis entzogen, sie dürften nicht arbeiten, keine Ausbildung machen und erhielten Hilfeleistungen, die unterhalb des garantierten menschenwürdigen Existenzminimums lägen: "Die soziale und gesellschaftliche Prekarisierung dieser Menschen wird bewusst in Kauf genommen." Zudem hätten die Betroffenen eine Wohnsitzauflage. Polat kritisierte: "Das alles ist verfassungsrechtlich hoch problematisch. Die Duldung light gehört daher abgeschafft."

Die Grünen halten die Regelungen, wer eine "Duldung light" bekommt, für ausgesprochen schwammig. Die Auslegung sei daher allzu häufig von den einzelnen kommunalen Behörden oder den Bundesländern abhängig. "Das führt zu Rechtsunsicherheit und im schlimmsten Fall zu Willkür", so Polat.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


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