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Brandenburg lockert Demonstrationsverbote nach AfD-Klage

Archivmeldung vom 29.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: AfD Deutschland
Bild: AfD Deutschland

Ein Erfolg für die AfD, Erfolg für die Demokratie: Nur wenige Tage nach dem Einreichen einer Verfassungsklage durch die Brandenburger AfD-Fraktion hat Brandenburgs Landesregierung das Verbot von Demonstrationen mit mehr als 50 Teilnehmern überraschend fallengelassen. Ab sofort dürfen immerhin bis zu 150 Menschen gleichzeitig unter freiem Himmel demonstrieren.

Die rot-grün-schwarze Landesregierung in Potsdam hat ihr Verbot von Demonstrationen mit mehr als 50 Teilnehmern überraschend fallen gelassen. Ab sofort dürfen bis zu 150 Menschen gleichzeitig unter freiem Himmel demonstrieren. Dieser Vorstoß kommt nur Tage nachdem die AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg Klage vor dem Verfassungsgericht eingereicht hat. Die AfD wendet sich damit gegen genau den jetzt von der Landesregierung angepassten Teil der Eindämmungsverordnung.

Die innenpolitische Sprecherin der Brandenburger AfD-Fraktion, Lena Duggen ist überzeugt, dass erst die Klage der AfD zu einem Umdenken der SPD-geführten Koalition geführt hat: „Woidke weiß ganz genau, dass sich der politische Wille der Brandenburger nicht länger unterdrücken lässt. Viele haben erkannt, dass der Weg der Verbote und Grundrechtseinschränkungen nicht für den vermeintlichen Kampf gegen das Virus taugt. Brandenburg hat eine zu vernachlässigende Zahl von Covid-19-Erkrankten und so gut wie keine Neuinfektionen. Die Menschen und die Wirtschaft dürfen nicht länger mit Lockdowns gegängelt werden. Niemand hat das Recht, den Brandenburgern einen Maulkorb zu verpassen.“

Weiterhin kündigte Duggen an, auch gegen die jetzt zulässige Zahl von maximal 150 Demonstranten gerichtliche Schritte zu prüfen: „Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht. Es darf den Brandenburgern nicht auf Basis von sich nicht bestätigenden Vermutungen eingeschränkt oder genommen werden. Ich bin mir sicher, die Verfassungsrichter werden unsere Rechtsauffassung teilen.“

Quelle: AfD Deutschland


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