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Bartsch: Linke kann Infektionsschutzgesetz so nicht zustimmen

Archivmeldung vom 12.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Dietmar Bartsch (2019)
Dietmar Bartsch (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Linke will der geplanten Reform des Infektionsschutzgesetzes mit dem Ziel bundeseinheitlicher Regelungen in der derzeitigen Form nicht zustimmen. In der Sache habe er "ein paar fundamentale Kritikpunkte", sagte Linksfraktionschef Dietmar Bartsch dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

So solle zum Beispiel das private Verhalten hart reglementiert werden, während für Unternehmen keine Pflichten vorgesehen seien. "Ich sehe deshalb kaum Möglichkeiten, dem Vorhaben zuzustimmen." Es sei dennoch gut, dass es Regelungen geben soll, die für alle nachvollziehbar seien. "Wir werden das Verfahren auch nicht bremsen", fügte Bartsch hinzu.

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann, sagte unterdessen dem RND: "Die Infektionslage und die Situation auf vielen Intensivstationen sind beunruhigend. Es muss dringend gehandelt werden. Es war unverantwortlich, dass die vergangenen Wochen ungenutzt geblieben sind." Die Grünen seien bereit, eine zügige Beschlussfassung zu ermöglichen. Der Gesetzentwurf sei aber "allenfalls ein Notbehelf und in der Sache dringend nachbesserungsbedürftig", fügte sie hinzu. "Es muss sichergestellt sein, dass vorgeschlagene Regelungen wirksam, verhältnismäßig und verfassungsfest sind." Auch müssten insbesondere Wirtschaft und Arbeitswelt verpflichtet werden, mehr zur Infektionsvermeidung beizutragen, so die Grünen-Politikerin. Eine Testpflicht für Arbeitgeber, die Nutzung von Homeoffice-Möglichkeiten und das Tragen von medizinischen Masken müssten verpflichtend vorgeschrieben werden. Der Reformentwurf beinhaltet bundeseinheitliche Regeln ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 pro 100.000 Einwohner und soll innerhalb der nächsten zwei Wochen beschlossen werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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