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Däubler-Gmelin vor ESM-Urteil: "Wir erhoffen uns klare Feststellung über Haftungshöhe"

Archivmeldung vom 12.09.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.09.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Herta Däubler-Gmelin (2008)
Herta Däubler-Gmelin (2008)

Foto: User:FRZ
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Vor dem heutigen Verfassungsgerichtsurteil hat die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin die Verfassungsbeschwerde von 37 000 Bürgern gegen den Euro-Rettungsschirm ESM gerechtfertigt. "Ich vertrete als Rechtsanwältin über 37 000 Bürger, die Verfassungsbeschwerde eingelegt haben, weil sie auch weiterhin einen Bundestag wählen wollen, der in der zentralen Frage, was mit Steuern und dem Haushalt passiert, gestalten, kontrollieren und entscheiden kann", sagte Däubler-Gmelin der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

"Der ESM nimmt sehr viele Befugnisse zu EU-Institutionen, zur EU-Kommission, dem EU-Rat und der Europäischen Zentralbank", sagte die SPD-Politikerin. "Wir erhoffen uns, dass die Richter klare Feststellungen über die Begrenzung der Haftungshöhe und über die Beteiligung des Parlaments treffen. Beides ist bisher schwammig und in den Parlamentsrechten europarechtlich nicht wirksam", sagte Däubler-Gmelin.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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