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Abgeordnete prüfen deutsches "Magnitski-Gesetz" mit Einreisesperren

Archivmeldung vom 21.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Norbert Röttgen (2017)
Norbert Röttgen (2017)

Foto: © Superbass / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Abgeordnete im Bundestag wollen fraktionsübergreifend Möglichkeiten für ein Gesetz prüfen, mit dem in anderen Staaten begangene Menschenrechtsverletzungen sanktioniert werden können. "Ich finde es grundsätzlich richtig und wünschenswert, ein solches Gesetz zu haben", sagte der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, Norbert Röttgen (CDU), dem "Tagesspiegel".

In Großbritannien, den drei baltischen Staaten, den USA und Kanada gibt es bereits entsprechende Regelungen, die als "Magnitski-Gesetze" bekannt wurden und Einreiseverbote sowie Kontensperrungen vorsehen, zum Beispiel gegen russische Staatsbürger. Der Name geht auf einen russischen Anwalt zurück, der 2009 in einem Moskauer Gefängnis starb.

Die EU-Außenminister sprachen sich im Dezember 2018 für eine entsprechende europäische Regelung aus. Die EU sei dafür die richtige Ebene, allerdings sehe es so aus, als ob das Vorhaben nicht von allen EU-Staaten mitgetragen werde, sagte Röttgen. Deshalb will er nun im Bundestag Möglichkeiten für ein deutsches Magnitski-Gesetz erörtern.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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