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0,49 Prozent mehr Geld für Alleinverdienerpaare mit zwei Kindern ab 2019

Archivmeldung vom 27.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kleingeld (Symbolbild)
Kleingeld (Symbolbild)

Bild: Jörg Brinckheger / pixelio.de

Ein Alleinverdienerpaar mit zwei Kindern und mit einem Jahresbruttoeinkommen von 45.000 Euro wird ab 2019 etwa 220 Euro weniger Steuern zahlen müssen, falls das "Familienentlastungsgesetz", über das am Mittwoch das Bundeskabinett entscheiden soll, Wirklichkeit wird. Das geht aus Beispielrechnungen des Bundes der Steuerzahler hervor, über die das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Mittwochausgaben) berichtet. Das gleiche Paar mit einem überdurchschnittlichen Jahresbrutto von 65.000 Euro hat künftig jährlich sogar 263 Euro mehr in der Tasche.

Grundlage für die Rechnung ist der Referentenentwurf des "Familienentlastungsgesetzes" aus dem Bundesfinanzministerium. Da das Gesetz nicht nur die Erhöhung des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge vorsieht, sondern auch die Grundfreibeträge für Erwachsene anhebt und die Eckwerte des Steuertarifs nach rechts verschiebt, profitieren auch Kinderlose. Ein Alleinstehender ohne Nachwuchs und mit einem überdurchschnittlichen Jahreseinkommen von 40.000 Euro brutto hat nach der Reform 83 Euro mehr in der Tasche. Bei einem Einkommen von 50.000 Euro im Jahr steigen die Steuersenkungen auf 109 Euro an. Der Bund der Steuerzahler hält dies nicht für ausreichend.

"Viele Änderungen hätte der Gesetzgeber ohnehin vornehmen müssen", sagt der Präsident des "Bundes der Steuerzahler", Reiner Holznagel. Da das Bundesverfassungsgericht vorschreibe, dass das Existenzminimum steuerfrei zu bleiben habe, müssten die Steuerbeträge jährlich an die veränderten Lebensverhältnisse angepasst werden. "Die vom Gesetzentwurf gepriesene Anhebung des Grundfreibetrags für Erwachsene und die Steigerung der Kinderfreibeträge sind keine politischen Entlastungen, sondern pures Verfassungsrecht und damit ein Pflichtprogramm", so Holznagel.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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