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Seehofer und Klöckner wollen Grundgesetz für ländlichen Raum ändern

Archivmeldung vom 01.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ein Luftbild der Großstadt Pforzheim. Fast soviele Ausländer wie dort leben sind gerade frisch eingewandert.
Ein Luftbild der Großstadt Pforzheim. Fast soviele Ausländer wie dort leben sind gerade frisch eingewandert.

Von DG-500 - http://www.panoramio.com/photo/51173001, CC BY 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=23823494

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) streben eine Grundgesetzänderung an, um einem mutmaßlichen Auseinanderdriften der Lebensverhältnisse in Stadt und Land entgegenzuwirken.

In einem Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" schreiben die beiden Kabinettsmitglieder, Artikel 91 des Grundgesetzes, in dem bisher die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes als Gemeinschaftsaufgabe genannt werden, solle "um eine dritte Säule `Entwicklung ländlicher Räume` erweitert werden".

Damit werde die Möglichkeit für Bund und Länder geschaffen, gemeinsam "gezielt Strukturpolitik für die ländlichen Räume zu betreiben". Seehofer und Klöckner begründen ihre Initiative damit, dass "die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zwischen urbanem und ländlichem Raum ein ganz zentrales Thema für den sozialen Frieden und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land" sei.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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