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Luczak: Gesunden Unternehmen helfen - Selbstreinigungskräfte des Marktes erhalten

Archivmeldung vom 12.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Die drei mächtigsten und einflußreichesten multinationalen Konzern dieses Planeten: Vanguard, BlackRock und State Street (Symbolbild)
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Bundesregierung hat im Zuge des Corona-Krisenpakets die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen bis Ende September 2020 ausgesetzt, um pandemiebedingt überschuldeten Unternehmen mehr Zeit für Sanierungsmaßnahmen und die Beantragung von staatlichen Hilfen zu verschaffen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat nun vorgeschlagen, diese Aussetzung bis Ende März 2021 zu verlängern.

Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Jan-Marco Luczak: "Kein gesundes Unternehmen soll aufgrund der Corona-Pandemie in eine vermeidbare Insolvenz geraten. Dafür haben wir den Unternehmen mit staatlichen Hilfen und mit der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende September Luft verschafft. Das war gut und richtig.

Aber wir dürfen den Selbstreinigungsprozess des Marktes nicht ausschalten. Unternehmen, die unabhängig von Corona nicht gesund sind und keine wirtschaftliche Perspektive haben, müssen aus dem Markt ausscheiden. Über diese Firmen weiter die schützende Hand des Staates zu halten, ist unangebracht. Das liegt weder im Interesse aller anderen Marktteilnehmer noch im Interesse der Gläubiger des Unternehmens.

Die Vorschläge von Bundesjustizministerin Lambrecht gehen daher zu weit. Als Union können wir uns eine kurzfristige Verlängerung des Insolvenz-Moratoriums begrenzt auf Fälle der Überschuldung bis zum Jahresende 2020 vorstellen. Eine Verlängerung bis Ende März des nächsten Jahres wäre hingegen ein völlig falsches Signal an die Wirtschaft. Pandemieunabhängige Insolvenzen dürfen im Interesse der Gläubiger und der Erhaltung gesunder wirtschaftlicher Strukturen nicht verschleppt werden. Auch kann es keine weitere Verordnungsermächtigung für das Ministerium geben, mit der Maßnahmen einseitig bis in den Sommer 2021 gezogen werden könnten. Diese weitreichenden Rechtsfragen gehören in die Hand des Gesetzgebers, also des Bundestages. Wir wollen ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren und keine Delegation der Entscheidung an das Ministerium. Es gibt keine pandemiebedingte Ausnahmesituation mehr, die besonders schnelles Handeln erfordert und eine Verordnungsermächtigung legitimieren könnte.

Viel wichtiger als die Aussetzung insolvenzrechtlicher Regelungen ist, dass wir schnell zu Änderungen im materiellen Insolvenzrecht kommen. Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine finanzielle Schieflage geraten sind, muss früh und unbürokratisch eine Sanierung ermöglicht und ihnen damit eine echte Fortführungsperspektive gegeben werden. Das entspricht auch den Verabredungen des Koalitionsausschusses vom Juni 2020. Dort haben wir uns darauf geeinigt, die Einführung eines vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens auf Basis der entsprechenden europäischen Richtlinie vorzuziehen. Der Spielraum für Unternehmen in der Krise würde damit um neue Instrumente erweitert. Hier muss die Ministerin schnell einen Gesetzentwurf vorlegen."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)


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