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Befristete Verlängerung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld - Weiterbewilligung erfolgt automatisch

Archivmeldung vom 15.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Sondereingang für künftige EmpfängerInnen des Arbeitslosengeld II
Sondereingang für künftige EmpfängerInnen des Arbeitslosengeld II

Bundestag und Bundesrat haben heute, am 15.05.2020, das Sozialschutzpaket II beraten und verabschiedet und damit auch die Verlängerung des Arbeitslosengeldes beschlossen. Das Gesetz wird in der kommenden Woche im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes wird mit Inkrafttreten des Gesetzes um drei weitere Monate verlängert. Dies betrifft Personen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und 31. Dezember 2020 auslaufen würde.

Weiterbewilligung erfolgt automatisch

Das Arbeitslosengeld wird für die Personen, die von der Gesetzesänderung betroffen sind, automatisch verlängert. Sie müssen von sich aus nichts weiter veranlassen. Falls Sie nach dem neuen Gesetz weiter Anspruch haben, erhalten Sie ein Weiterbewilligungsschreiben. Sie müssen sich nicht noch einmal bei der Agentur für Arbeit melden. Auch derjenige, dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits ab dem 1. Mai 2020 ausgelaufen ist und deshalb zwischenzeitlich beim Jobcenter Leistungen beantragt hat oder bereits Leistungen nach dem SGB II bezieht, muss nicht aktiv werden: Jobcenter und Arbeitsagentur verrechnen die Leistungen miteinander.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA) (ots)

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