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Benachteiligung bei Finanzierung Freie Schulen drohen dem Land mit Klage

Archivmeldung vom 19.08.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.08.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft werden in Sachsen-Anhalt gegenüber staatlichen Schulen verfassungswidrig benachteiligt. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten, das der Verband Deutscher Privatschulen (VDP) in Auftrag gegeben hat, berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung.

Der größte private Schulträger im Land, die katholische Edith-Stein-Schulstiftung, erwägt jetzt sogar eine Klage - ein Novum in ihrer Geschichte. Die freien Träger bekommen vom Land lediglich einen Teil ihrer Kosten erstattet. Die Regeln dafür verstießen in mehreren Punkten gegen die Landesverfassung, urteilt die hannoversche Jura-Professorin Frauke Brosius-Gersdorf. Vor zwei Jahren war der hallesche Professor Winfried Kluth zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen. Bildungsminister Marco Tullner (CDU) stimmt derzeit zwar eine Novelle des Schulgesetzes in der Koalition ab. Eine Änderung bei der Finanzierung freier Schulen ist aber nicht vorgesehen.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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