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NRW-Landtag will auch Online-Zwischenrufe rügen

Archivmeldung vom 23.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Die BRD ist mit direkten und indirekten Zensurmaßnahmen weltführend (Symbolbild)
Die BRD ist mit direkten und indirekten Zensurmaßnahmen weltführend (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /SB

Das Präsidium des Landtags hat sich dafür ausgesprochen, auch verbale Ausfälle von Abgeordneten im Netz zu ahnden. "Wir erleben gerade einen neuen Trend, dass sich Zwischenrufe ins Netz verlagern", sagte Landtagspräsident André Kuper (CDU) der "Rheinischen Post".

Kuper weiter: "Dann wird aus dem Plenum heraus sitzungsbegleitend getwittert. Dann kommt eine Reaktion, die aus dem Social-Media-Bereich wieder ins Parlament hineingetragen wird. Das fordert uns besonders heraus."

Das Präsidium des Landtags sei sich einig, dass Ausfälle von Abgeordneten in sozialen Medien, die sich direkt auf eine Plenardebatte beziehen, nicht tatenlos hingenommen werden sollten: "Alles, was im Plenarsaal mit Ordnungsmaßnahmen geahndet wird, können wir auch für Aussagen in den sozialen Medien ahnden." Rechtliche Bedenken konterte Kuper mit einem Gutachten von Wolfgang Zeh, einem Verwaltungswissenschaftler und früheren Direktor im Deutschen Bundestag. Zeh kommt unter anderem zu dem Schluss, dass Ordnungsmaßnahmenwie ein Sachruf, eine Ermahnung oder ein Ordnungsruf verhängt werden könnten, "wenn Abgeordnete sich im Netz zu Gegenständen der Parlamentsdebatte in einer Weise äußern, die bei gleicher Äußerung im Landtag Ordnungsmaßnahmen rechtfertigen würde". Das Präsidium will die skiz zierten Maßnahmen nun umsetzen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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