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50 Prozent Eigenkapitalzuschuss für Weihnachtsmarkt-Unternehmer

Archivmeldung vom 02.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bürokratie = „Herrschaft der Verwaltung“ oder eine Herrschaftsform, in der Beamten die Herrschaft ausüben
Bürokratie = „Herrschaft der Verwaltung“ oder eine Herrschaftsform, in der Beamten die Herrschaft ausüben

Bild: Eigenes Werk /OTT

Für Unternehmer und Selbstständige auf Weihnachtsmärkten, deren Geschäft jetzt ausfällt, hatte die Bundesregierung besondere Erleichterungen bei den finanziellen Corona-Hilfen angekündigt. Vorläufige Details dazu finden sich jetzt in einem Papier von Bundesfinanz- und -wirtschaftsministerium, über das das "Handelsblatt" berichtet.

Die Weihnachtsmarkt-Besteller können wie andere Unternehmen Überbrückungshilfe beantragen und damit Fixkosten erstattet bekommen. Die Überbrückungshilfe ermöglicht darüber hinaus einen Eigenkapitalzuschuss. Für die Weihnachtsmarkt-Unternehmer und -Selbstständigen wird der Zuschuss voraussichtlich erhöht, geht aus dem Papier hervor. Bricht ihnen im laufenden Dezember mindestens die Hälfte des Umsatzes weg, können sie für die Monate Januar bis März 2022 einen Eigenkapitalzuschuss von 50 Prozent erhalten.

Bei allen anderen Unternehmen beträgt der Zuschuss 30 Prozent. "Außerdem werden Ausfall- und Vorbereitungskosten von Corona-bedingt abgesagten Veranstaltungen im Zeitraum September bis Dezember 2021 förderfähig", heißt es in dem Papier, dass derzeit zwischen den Ministerien final abgestimmt wird. Wie bereits bekannt geworden war, werden die Abschreibungen auf verderbliche Ware und Saisonware verlängert werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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