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Bericht: Monatlich 22 Euro mehr für Geringverdiener durch SPD-Steuerpläne

Archivmeldung vom 19.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de
Bild: Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Gering- und Durchschnittsverdiener könnten sich im Falle eines SPD-Wahlsiegs über spürbare Entlastungen freuen. Dies geht aus Berechnungen des Finanzwissenschaftlers Frank Hechtner von der FU Berlin hervor, über die das "Handelsblatt" berichtet.

Ein alleinstehender Geringverdiener ohne Kinder mit einem Einkommen von 750 Euro im Monat hat demnach künftig etwa 22 Euro im Monat mehr in der Geldbörse. Er profitiere besonders von der geplanten Entlastung bei den Sozialbeiträgen für Menschen mit unteren Einkommen. Wer monatlich 3.000 Euro verdiene, dürfe sich dank Soli-Abschaffung und geringerer Krankenkassen-Zusatzbeiträge über 209 Euro mehr im Jahr freuen.

Ein Gutverdiener mit 5.000 Euro Bruttomonatseinkommen habe im Monat laut den Berechnungen 46,83 mehr in der Tasche. Ähnlich hoch seien die Entlastungen für Familien. Auch hier profitierten aufgrund der Entlastungen bei den Sozialbeiträgen vor allem Geringverdiener. Würde ein Ehepaar mit zwei Kindern etwa jeweils 750 Euro im Monat verdienen, hätte es unterm Strich im Monat 43,83 Euro mehr. Zusätzlich würden Familien Kita-Gebühren sparen, die etliche Bundesländer erheben und die Schulz abschaffen will. Sie sind in Hechtners Berechnungen nicht enthalten.

"Das Steuerreformkonzept verbindet eine kleine Entlastung für den Großteil der Steuerzahler im mittleren Einkommensbereich mit steigenden Belastungen bei hohen Einkommen", sagte ifo-Präsident Clemens Fuest dem "Handelsblatt". Allerdings hat das Konzept aus seiner Sicht eine große Achillesferse: "Personengesellschaften haben künftig bei einem Grenzsteuersatz von fast 50 Prozent verstärkte Anreize, sich in Kapitalgesellschaften umzuwandeln oder Gewinne ins Ausland zu verlagern", sagte Fuest.

Denn Personengesellschaften fallen unter die Einkommensteuer und sind von den Steuererhöhungen im oberen Einkommensbereich betroffen. So plant Schulz, den Spitzensteuersatz ab einem Einkommen von 76.200 Euro im Jahr auf 45 Prozent anzuheben. Zusätzlich dazu müssen Gutverdiener auch weiterhin den Solidaritätszuschlag zahlen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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