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Bundesdatenschutzbeauftragte kommt Unternehmen entgegen

Archivmeldung vom 17.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff kommt Unternehmen bei der Umsetzung der ab Ende Mai geltenden Datenschutzgrundverordnung entgegen. Eine Schonfrist werde es zwar nicht geben, sagte Voßhoff der "Welt": "Jede Aufsichtsbehörde weiß aber auch, wie komplex und schwierig die Umsetzung für die einzelnen Unternehmen ist, und wird darauf entsprechend reagieren." Am 25. Mai treten die verschärften, europaweit geltenden Vorschriften in Kraft.

Viele Vertreter von Unternehmen, aber auch Vereinen, stöhnen derzeit wegen des hohen Aufwands der Umsetzung. Die oberste deutsche Datenschützerin wehrte sich gegen Kritiker, die Datenschutz als Innovationshemmer sehen. "Wir müssen Datenschutz als Wettbewerbsvorteil begreifen", sagte Voßhoff der "Welt". Gerade Deutschland habe in dem Bereich eine Kernkompetenz, das erste Datenschutzgesetz weltweit sei schließlich 1970 in Hessen verabschiedet worden.

"Die Qualität eines Produktes oder einer Dienstleistung wird sich in Zukunft mehr denn je auch durch kundenfreundliche Datenschutzeinstellungen auszeichnen", sagte Voßhoff. Hätte diese Kernkompetenz für den Datenschutz in den Vereinigten Staaten gelegen, wären laut Voßhoff längst tolle Geschäftsmodelle entstanden. Damit reagierte die CDU-Politikerin auch auf Vorwürfe der für Digitalisierung zuständigen Staatsministerin Dorothee Bär (CSU), die von einem "Datenschutz wie im 18. Jahrhundert" gesprochen hatte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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