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Kosten für Versicherung von Anhängern sollen sinken

Archivmeldung vom 07.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Buchhaltung, Steuererklärung & Abrechnung (Symbolbild)
Buchhaltung, Steuererklärung & Abrechnung (Symbolbild)

Bild: Markus Hein / pixelio.de

Inhaber eines Wohnwagens, eines Bootsanhängers oder einer ganzen Speditionsfirma mussten in den vergangenen Jahren teils erhöhte Versicherungsprämien zahlen. Ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), der der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegt und der laut interner Regierungspläne an diesem Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden soll, könnte das nun ändern.

Der Grund: Die Kosten für die Anbieter von Haftpflichtversicherungen für Anhänger werden sinken, weil künftig bei einem Unfall in der Regel allein die Versicherung des Zugfahrzeugs für den Schaden aufkommen soll. Seit 2010 gilt eine Doppelhaftung. Demnach müssen sich der Haftpflichtversicherer des Zugfahrzeugs, also beispielsweise eines Pkw oder einer Sattelzugmaschine, und der Versicherer des Anhängers die Schadenssumme zu je 50 Prozent teilen.

Das hatte der Bundesgerichtshof entschieden. In der Folge stieg der Verwaltungsaufwand für die Versicherungen; die Anhängerversicherungen mussten mehr Schäden regulieren. Nach Angaben des Verbandes der Automobilindustrie hat die geltende Doppelversicherung von Zugmaschine und Anhänger bei der Anhängerversicherung zu einer Vervielfachung der Prämien geführt. Insbesondere bei Betreibern von Anhängerflotten mit bis zu 7000 Fahrzeugen hätten sich zusätzliche Kosten von teilweise über zwei Millionen Euro ergeben, so der Verband. Ob die Versicherungsunternehmen künftig die geringeren Verwaltungskosten in Form von niedrigeren Prämien an ihre Kunden weitergeben werden, ist offen.

Quelle: Rheinische Post (ots)


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