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Jörg Meuthen: "Das Bundesinnenministerium hat die AfD in ihren Rechten verletzt"

Archivmeldung vom 24.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: GesaD  / pixelio.de
Bild: GesaD / pixelio.de

Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute das Bundesinnenministerium (BMI) in einer Eilentscheidung dazu verpflichtet, einen Tweet zu löschen, mit dem sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) Ende Januar in rechtswidriger Weise in Bezug auf die AfD geäußert hatte. In dem Tweet, den der Pressesprecher des Ministers in dessen Namen veröffentlicht hatte, erklärte der Seehofer, dass seine Mitarbeiter gerade das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur AfD juristisch prüfen würden.

Diese Äußerung stellt laut Gericht einen "zielgerichtete(n) Eingriff der Bundesregierung in den Wettbewerb der politischen Parteien" dar, der rechtswidrig sei, da es "an einer erforderlichen gesetzlichen Grundlage" dafür fehle.

AfD-Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen erklärt dazu: "Heute ist ein guter Tag für die AfD und ein guter Tag für die Demokratie, denn das Verwaltungsgericht Berlin hat mit seiner heutigen Entscheidung bewiesen, dass rechtswidriges staatliches Handeln zulasten einer demokratischen Partei noch immer mit juristischen Mitteln gestoppt werden kann. Dass Bundesinnenminister Horst Seehofer mit seinem Tweet rechtswidrig 'in die Parteienfreiheit eingegriffen, und dadurch die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb geschmälert hat' - wie das Verwaltungsgericht festgestellt hat - bestärkt gleichzeitig unseren Verdacht, dass die Art und Weise, wie Innenbehörden auf Bundes- und Landesebene mit der AfD mittlerweile umgehen, immer mehr von politischen denn von rechtsstaatlichen Vorgaben geprägt ist.

Umso wichtiger war, dass das Verwaltungsgericht Berlin heute Seehofers Tweet als eine 'einseitige Parteinahme gegen eine Oppositionspartei' eingeordnet hat, 'die der Bundesregierung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit nicht gestattet' ist. Eine solche Klarstellung war und ist nötig, um einem weiteren rechtswidrigen Verhalten der Innen- und Verfassungsschutzbehörden gegenüber der AfD auf Bundes- und Landesebene vorzubeugen. Mit jedem Gerichtsverfahren, das zugunsten der AfD ausgeht, steigen die Chancen dafür. Deshalb werden wir auch in Zukunft alle juristischen Mittel ausschöpfen, um die AfD vor rechtswidrigen staatlichen Eingriffe in den politischen Wettbewerb zu schützen."

Quelle: AfD - Alternative für Deutschland (ots)

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