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FDP warnt vor Grundsatzdebatte über Schwangerschaftsabbrüche

Archivmeldung vom 24.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: pixelio.de/Bucurescu
Bild: pixelio.de/Bucurescu

Die FDP hat die Union aufgefordert, ihre Ablehnung von Veränderungen des sogenannten Werbeverbots bei Schwangerschaftsabbrüchen im Strafrechtsparagrafen 219a aufzugeben. "Ein Kompromiss könnte verhindern, dass wir erneut in eine grundsätzliche Debatte über Schwangerschaftsabbrüche schlittern", sagte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Der Liberale befürchtet eine Spaltung der Gesellschaft bei dem "hoch emotionalen" Thema. "Wir sollten uns heute an die schmerzhaften Diskussionen und mühsamen Entscheidungen rund um den Paragrafen 218 erinnern – ein sehr fragiles Konstrukt, das Abbrüche unter bestimmten Bedingungen straffrei stellt. Wollen wir dieses Fass wirklich wieder aufmachen?", so Thomae. Seine Fraktion halte an ihrem Kompromissvorschlag fest, die im Paragrafen 219a enthaltenen Straftatbestände "Anbieten, Ankündigen und Anpreisen" von Abbrüchen durch das Wort "werben" zu ersetzen.

"Im Bundestag gäbe es sicher eine knappe Mehrheit von SPD, Linken, Grünen und FDP für die Abschaffung des Paragrafen 219a", so der FDP-Fraktionsvize. "Ich finde jedoch, solche Themen sollten mit breiter Mehrheit entschieden werden." Eine Gewissensfrage sei die Abstimmung aber nicht: "Es geht nicht um Schwangerschaftsabbrüche, sondern die Information darüber. Niemand sollte das jetzt aus parteipolitischen Erwägungen überhöhen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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