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Gewerbesteuerveranlagung 2011: Gemeinden in den neuen Bundesländern profitieren von Umverteilung

Archivmeldung vom 07.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org

Durch die Umverteilung der Gewerbesteuermessbeträge (Zerlegungsanteile) vom Sitz der Geschäftsleitung zur Betriebsstätte profitierten 2011 vor allem die Gemeinden in den neuen Bundesländern. Sie konnten nach der Gewerbesteuerveranlagung 2011 netto mehr an Gewerbesteuermessbeträgen und Zerlegungsanteilen gutschreiben als zunächst von ihrer Finanzverwaltung festgesetzt worden waren. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) gewannen durch Zugänge aus den alten Bundesländern am stärksten die Gemeinden in Sachsen (+ 91 Millionen Euro), gefolgt von Berlin (+ 63 Millionen) und Sachsen-Anhalt (+ 58 Millionen).

In Nordrhein-Westfalen führte die Verlagerung der Steuermessbeträge/Zerlegungsanteile zum Betriebssitz mit 175 Millionen Euro zum größten Nettoabgang gegenüber den ursprünglich von der Finanzverwaltung festgestellten Beträgen. Niedersachsen (- 52 Millionen) und Hamburg (- 51 Millionen) folgten auf dem zweiten und dritten Rang. Vor und auch nach der Umverteilung wurden von den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen (2,2 beziehungsweise 2,0 Milliarden Euro), Bayern (2,0 Milliarden) und Baden-Württemberg (1,6 Milliarden Euro) die höchsten Steuermessbeträge (Zerlegungsanteile) erwirtschaftet.

Insgesamt beliefen sich die von den Finanzverwaltungen festgesetzten Gewerbesteuermessbeträge für den Erhebungszeitraum 2011 auf 10 Milliarden Euro (+ 7,6 %). Den größten Zuwachs gegenüber dem Vorjahr gab es mit + 22,3 % in Niedersachsen.

Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten originären Einnahmequellen der Gemeinden. Der Gewerbesteuermessbetrag ergibt sich nach Anwendung eines festgelegten Anteils (seit 2008: in der Regel 3,5 %) auf den ermittelten Gewerbeertrag. Die Höhe des Steuermessbetrages wird gewöhnlich durch das für die Geschäftsleitung zuständige Betriebsfinanzamt festgestellt. Unterhält ein Betrieb Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird der Steuermessbetrag auf diese aufgeteilt (Zerlegungsanteile). Im Anschluss daran wird die Gewerbesteuer von den Gemeinden festgesetzt, in denen das Unternehmen eine Betriebsstätte unterhält. Dazu werden die jeweiligen Steuermessbeträge (Zerlegungsanteile) mit dem von der jeweiligen Gemeinde festgesetzten Gewerbesteuerhebesatz multipliziert. Das Gewerbesteueraufkommen belief sich im Jahr 2011 auf 40,5 Milliarden Euro vor Abzug der Gewerbesteuerumlage.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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