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"Racial Profiling": Linke wirft Regierung "offenen Rechtsbruch" vor

Archivmeldung vom 01.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ulla Jelpke (2014)
Ulla Jelpke (2014)

Foto: Martin Rulsch
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die innenpolitische Sprecherin der Linken-Bundestagsfraktion, Ulla Jelpke, wirft der Bundesregierung vor, keine Konsequenzen aus einem Gerichtsurteil zu ziehen und der Bundespolizei weiterhin zu erlauben, Reisende auch aufgrund ihrer Hautfarbe zu kontrollieren. "Dass die Bundesregierung dieses zur Einzelfallentscheidung bagatellisiert, ist unerhört", sagte Jelpke den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

"Wer das Urteil ernst nimmt, muss die Polizei davon abhalten, die Hautfarbe als Kriterium für Polizeikontrollen heranzuziehen." Doch die Bundesregierung wolle an der bisherigen Praxis festhalten, sagte Jelpke.

"Damit kündigt sie einen offenen Rechtsbruch an." Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion geht den Funke-Zeitungen zufolge hervor: Die Regierung hält an der Praxis fest, dass die Bundespolizei Reisende auch aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes, der Hautfarbe und der ethnischen Herkunft kontrolliert.

Im Frühjahr 2016 hatte das Oberverwaltungsgericht Koblenz zugunsten eines Klägers entschieden, weil die Bundespolizei nicht den Verdacht ausräumen konnte, dass eine Familie im Zug nur aufgrund ihrer schwarzen Hauptfarbe kontrolliert worden war. Die Bundesregierung hält das für eine "Entscheidung im Einzelfall". Sie sehe "keine Veranlassung", die bisherige Kontrollpraxis durch die Bundespolizei zu ändern.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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