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Länder wollen Änderungen bei Lauterbachs Klinikreform

Archivmeldung vom 05.05.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bundesländer der BRD
Bundesländer der BRD

Bild: Screenshot Wikipedia Artikel Deutschland / Eigenes Werk

Die Krankenhausreform von Karl Lauterbach (SPD) trifft auf neue, große Widerstände. Die Bundesländer fordern mehr Geld für den Umbau, Mitsprache und Zeit, wie aus Beschlussempfehlungen der Amtschefs für die Gesundheitsministerkonferenz hervorgeht, über die die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet.

Außerdem lehnten sie einheitliche Qualitätsanforderungen des Bundes ebenso ab wie die Teilhonorierung der Kliniken durch das Bundesamt für Soziale Sicherung. Damit wüchsen die Zweifel daran, dass der Bundesgesundheitsminister seine Pläne zur Straffung der Kliniklandschaft noch in diesem Jahr durchsetzen kann - und erst recht, dass sich damit Geld sparen lasse. In Anlehnung an die Empfehlungen einer Regierungskommission zur Verbesserung der stationären Betreuung will Lauterbach eigentlich die Einteilung aller deutschen Krankenhäuser in drei Qualitätsstufen: in Grundversorger (Level I), Regel- oder Schwerpunktversorger (Level II) und Maximalversorger samt Universitätskliniken (Level III).

Ihre Güte und Ausstattung soll in Leistungsgruppen gemessen werden, die feiner unterschieden sein sollen als grob definierte Abteilungen wie "Innere Medizin". Diese Qualitätsvorgaben müssten Lauterbach zufolge bundeseinheitlich sein. Nur Häuser, die bestimmte Standards erreichen, könnten in Level II oder Level III aufsteigen und diese Leistungen auch abrechnen. Nach den ersten Sitzungen der Bund-Länder-Gruppe für die Krankenhausreform sei Lauterbach bereits auf die Kollegen zugegangen und habe sich von einigen Positionen verabschiedet, so die FAZ. In Ausnahmefällen, vor allem außerhalb der Städte, sei er bereit, den Ländern die Möglichkeit zu bieten, Leistungsgruppen der Krankenhäuser mit Level II und Level III auch in Level I-Häusern zu erlauben.

Die Durchlässigkeit gelte auch andersherum, sodass in einigen Fällen kleinere Einrichtungen ohne Geburtshilfe und Schlaganfalleinheit (Stroke Unit) in die Stufe II aufsteigen könnten. Außerdem hat der SPD-Politiker zugesagt, den Ländern einen sogenannten Basisvorschlag zu unterbreiten, mit dem sie die Reformfolgen erst einmal abschätzen könnten. Die Länder würden darin weitere Chancen sehen, zumal kürzlich ein von Unionsministern in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten in Verstöße gegen das Grundgesetz in Lauterbachs Absichten entdeckt habe, wie die FAZ berichtet. Im Einklang damit äußert der am Donnerstag verabschiedete Beschluss der 16 Amtschefs "erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken" und geht auch deshalb in seinen "Kernforderungen" an die Bundesregierung sehr weit. "Krankenhausplanung ist Ländersache", heißt es, und müsse "ohne Abstriche in Länderhand bleiben".

Lauterbachs bisherige Reformvorstellungen werden in zentralen Teilen stark kritisiert. Zwar könnten die Länder die beabsichtigten Versorgungsstufen freiwillig einführen, die Ampel-Regierung dürfe sie aber nicht vorschreiben, so der Beschluss der Amtschefs. "Vom Bund definierte und vorgegebene Level sind - ungeachtet der Frage ihrer verfassungsrechtlichen Statthaftigkeit - für eine Krankenhausstrukturreform nicht notwendig." Auch von den Leistungsgruppen bleibe nicht viel übrig. Man gesteht zu, dass "bundesweit einheitliche Rahmenfestlegung von Leistungsgruppen und Mindeststrukturvoraussetzungen" sinnvoll sein könnten, diese Vorgaben dürften aber nicht die Planungshoheit der Regionen untergraben: "Leistungsgruppen und Strukturanforderungen müssen daher zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden." Letztlich könnte Berlin also nichts selbst entscheiden, orientieren sollte man sich ohnehin an dem Modell von Nordrhein-Westfalen, wie es heißt. Zusätzlich müsse es "gesetzliche Öffnungsklauseln" geben, um von den vorgeschriebenen Standards abweichen zu können.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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